Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Weltberg Immobilien GmbH
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Anwendungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Weltberg Immobilien GmbH, Ingolstädter Str. 4, 84030 Landshut (nachfolgend "Weltberg Immobilien" oder "Makler") und ihren Auftraggebern (nachfolgend "Auftraggeber" oder "Kunde").
1.2 Geschäftsbereiche
Diese AGB gelten für alle von Weltberg Immobilien erbrachten Dienstleistungen, insbesondere:
- Immobilienvermittlung (Verkauf und Vermietung)
- Immobilienbewertung und -beratung
- Projektentwicklung und -begleitung
- Investmentberatung
1.3 Ausschluss abweichender Bedingungen
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Weltberg Immobilien ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Vertragsschluss und Formvorschriften
2.1 Textform-Erfordernis für Wohnimmobilien
Für Maklerverträge über Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser ist gemäß § 656a BGB die Textform erforderlich. Mündliche oder telefonische Maklerverträge über solche Immobilien sind unwirksam. Dies gilt auch für nachträgliche Änderungen und Ergänzungen sowie Reservierungsvereinbarungen.
2.2 Vertragsschluss
Der Maklervertrag kommt durch die Unterzeichnung eines schriftlichen Maklervertrages, durch elektronische Bestätigung in Textform oder durch konkludente Auftragserteilung zustande. Bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen gelten die gesetzlichen Widerrufsrechte.
2.3 Vollmacht
Mit Vertragsschluss erteilt der Auftraggeber Weltberg Immobilien die Vollmacht, in seinem Namen und für seine Rechnung mit Interessenten zu verhandeln und alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Maßnahmen zu treffen.
2.4 Doppeltätigkeit
Weltberg Immobilien ist berechtigt, auch für die Gegenseite (Käufer/Verkäufer bzw. Mieter/Vermieter) tätig zu werden. Der Auftraggeber wird hiermit ausdrücklich über diese mögliche Doppeltätigkeit informiert und stimmt dieser zu.
§ 3 Pflichten des Maklers
3.1 Vermittlungstätigkeit
Weltberg Immobilien verpflichtet sich, den erteilten Auftrag nach bestem Wissen und Gewissen auszuführen und dabei die Interessen des Auftraggebers zu wahren. Dies umfasst insbesondere:
- Sorgfältige Marktanalyse und Preiseinschätzung
- Professionelle Vermarktung der Immobilie
- Vorqualifikation von Interessenten
- Durchführung von Besichtigungen
- Verhandlungsführung
- Unterstützung bei der Vertragsabwicklung
3.2 Informationspflicht
Der Makler ist verpflichtet, dem Auftraggeber alle wesentlichen Umstände mitzuteilen, die für die Vermittlung von Bedeutung sind.
3.3 Verschwiegenheit
Weltberg Immobilien verpflichtet sich, über alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung bekannt gewordenen Tatsachen Stillschweigen zu bewahren, soweit diese nicht zur ordnungsgemäßen Vertragserfüllung offengelegt werden müssen.
3.4 Keine Erfolgsgarantie
Der Makler übernimmt keine Garantie für den Erfolg der Vermittlungstätigkeit. Es handelt sich um eine Dienstleistung ohne Erfolgsgewähr.
§ 4 Pflichten des Auftraggebers
4.1 Informationspflicht
Der Auftraggeber ist verpflichtet, Weltberg Immobilien alle für die Vermittlung wesentlichen Informationen über die Immobilie vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Dies umfasst insbesondere:
- Rechtliche Verhältnisse
- Bauliche Gegebenheiten
- Belastungen und Beschränkungen
- Mängel und Schäden
- Energetische Daten
4.2 Verfügungsberechtigung
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verfügung über die Immobilie berechtigt ist oder entsprechende Vollmachten besitzt.
4.3 Mitwirkungspflichten
Der Auftraggeber ist verpflichtet:
- Alle erforderlichen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen
- Besichtigungstermine nach Möglichkeit zu ermöglichen
- Bei Verhandlungen mitzuwirken
- Änderungen der persönlichen oder rechtlichen Verhältnisse unverzüglich mitzuteilen
4.4 Weitergabeverbot
Der Auftraggeber verpflichtet sich, erhaltene Objektinformationen, Exposés und Verkäuferdaten nicht an Dritte weiterzugeben. Bei Verstoß gegen dieses Weitergabeverbot und anschließendem Vertragsabschluss durch den Dritten ist der Auftraggeber zur Zahlung der Maklerprovision verpflichtet.
§ 5 Provision und Vergütung
5.1 Provisionsanspruch
Der Provisionsanspruch entsteht mit dem rechtswirksamen Abschluss des vermittelten Haupt- oder Rechtgeschäfts (Kauf-, Miet- oder Pachtvertrag), unabhängig davon, ob der Vertrag zwischen den vom Makler zusammengeführten Parteien oder mit Dritten abgeschlossen wird.
5.2 Provisionshöhe und gesetzliche Vorgaben
Die Provision richtet sich nach den jeweiligen Maklerverträgen und den gesetzlichen Bestimmungen:
Für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser (§§ 656c, 656d BGB):
a) Bei Beauftragung durch nur eine Vertragspartei:
- Der Auftraggeber trägt mindestens 50% der Gesamtprovision
- Die andere Partei kann maximal 50% der Gesamtprovision tragen
- Eine Vereinbarung, die von dieser Regelung abweicht, ist unwirksam
b) Bei Beauftragung durch beide Vertragsparteien:
- Beide Parteien zahlen die Provision in gleicher Höhe
- Die Höhe richtet sich nach dem jeweiligen Maklervertrag
Für alle anderen Immobilien:
- Nach gesonderter Vereinbarung im jeweiligen Maklervertrag
- Bei Vermietungsvermittlung: Nach gesonderter Vereinbarung
- Bei Beratungsleistungen: Nach gesonderter Vereinbarung
5.3 Fälligkeit
Die Provision wird fällig mit der notariellen Beurkundung des Kaufvertrages bzw. mit dem Abschluss des Mietvertrages und ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen.
5.4 Keine erfolgsunabhängigen Gebühren
Weltberg Immobilien erhebt keine erfolgsunabhängigen Reservierungsgebühren, Bearbeitungsgebühren oder sonstigen Vorabgebühren.
5.5 Aufrechnung und Zurückbehaltung
Eine Aufrechnung ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist ausgeschlossen.
§ 6 Haftung und Gewährleistung
6.1 Haftungsumfang
Weltberg Immobilien haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit uneingeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Weltberg Immobilien nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), wobei die Haftung auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt ist.
6.2 Haftungsbegrenzung
Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist der Höhe nach auf die vereinbarte Provision begrenzt. Diese Begrenzung gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
6.3 Ausschluss der Gewährleistung
Da es sich bei der Maklertätigkeit um Dienst- und nicht um Werkleistungen handelt, ist jede Gewährleistung ausgeschlossen. Weltberg Immobilien übernimmt keine Garantie für den Erfolg der Vermittlungstätigkeit.
6.4 Verjährung
Schadensersatzansprüche verjähren in einem Jahr ab Kenntnis des Schadens und der schädigenden Person, spätestens jedoch in drei Jahren ab der schädigenden Handlung, soweit nicht eine längere Verjährungsfrist gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
§ 7 Widerrufsrecht für Verbraucher
7.1 Anwendungsbereich
Ist der Kunde Verbraucher (§ 13 BGB) und wurde dieser Vertrag entweder außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers oder im Fernabsatz geschlossen, gilt folgende Widerrufsbelehrung:
7.2 Widerrufsbelehrung
WIDERRUFSBELEHRUNG
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Weltberg Immobilien GmbH, Ingolstädter Str. 4, 84030 Landshut, Telefon: +49 871 408 979 09, E-Mail: info@weltbergimmobilien.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
7.3 Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
An Weltberg Immobilien GmbH
Ingolstädter Str. 4
84030 Landshut
E-Mail: info@weltbergimmobilien.de
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
Bestellt am (*)/erhalten am (*)
Name des/der Verbraucher(s)
Anschrift des/der Verbraucher(s)
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
7.4 Besondere Hinweise
Bei Verträgen außerhalb von Geschäftsräumen müssen die Widerrufsbelehrung und das Muster-Widerrufsformular in Papierform zur Verfügung gestellt werden. Bei Fernabsatzverträgen können diese auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden.
§ 8 Datenschutz
8.1 Datenverarbeitung
Weltberg Immobilien verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen der DSGVO und des BDSG. Nähere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung.
8.2 Einwilligung
Mit Auftragserteilung willigt der Auftraggeber in die Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zum Zwecke der Vertragserfüllung ein.
8.3 Weitergabe an Dritte
Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nur mit Einwilligung des Betroffenen oder soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist.
§ 9 Vertragslaufzeit und Kündigung
9.1 Vertragslaufzeit
Der Maklervertrag wird auf bestimmte oder unbestimmte Zeit geschlossen. Die Laufzeit bei Alleinaufträgen beträgt in der Regel maximal 6 Monate. Bei unbefristeten Verträgen kann jede Partei mit einer Frist von vier Wochen zum Monatsende kündigen.
9.2 Außerordentliche Kündigung
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
9.3 Provisionsanspruch bei Kündigung
Bei berechtigter Kündigung durch den Auftraggeber entfällt der Provisionsanspruch. Bei unberechtigter Kündigung oder Kündigung ohne wichtigen Grund bleibt der Provisionsanspruch bestehen, wenn das Geschäft innerhalb von sechs Monaten nach Kündigung zustande kommt.
§ 10 Streitbeilegung
10.1 Außergerichtliche Streitbeilegung
Weltberg Immobilien ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
10.2 EU-Online-Streitbeilegungsplattform
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
§ 11 Kundenservice und Aktualisierungen
11.1 Kundenservice
Bei Fragen zu diesen Geschäftsbedingungen oder zu unseren Dienstleistungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung:
Weltberg Immobilien GmbH
Telefon: +49 871 408 979 09
E-Mail: info@weltbergimmobilien.de
Persönliche Beratungstermine nach Vereinbarung
11.2 Aktualisierungen
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden regelmäßig überprüft und bei rechtlichen oder geschäftlichen Änderungen entsprechend angepasst. Die jeweils aktuelle Version finden Sie stets auf unserer Website www.weltbergimmobilien.de.
§ 12 Schlussbestimmungen
12.1 Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist Landshut, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
12.2 Anwendbares Recht
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
12.3 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
12.4 Änderungen
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen bei Wohnimmobilien der Textform, bei sonstigen Immobilien der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des jeweiligen Formerfordernisses.
12.5 Vertragssprache
Diese AGB sind in deutscher Sprache verfasst. Vertragssprache ist Deutsch.
Stand: Juli 2025
Weltberg Immobilien GmbH
Ingolstädter Str. 4
84030 Landshut
Geschäftsführer: Serhat Ambarkütük
HRB 13795, Amtsgericht Landshut
Umsatzsteuer-ID: DE361511687